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Kundenmagazin 2025/03

Zahnzusatzver­sicherung: Bessere Versorgung für gesunde Zähne

März 2025


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Thilo Sprenger
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Zahnzusatzversicherung

Amalgam-Füllungen waren bisher die Standardversorgung der GKV für Zahndefekte im Seitenzahnbereich. Seit 1.1.2025 sind diese Füllungen in Deutschland verboten. Die GKV übernimmt nun standardmäßig Kunststoff-Füllungen – allerdings nur in sichtbaren Zahnbereichen. Bei Backenzähnen bleibt der Eigenanteil hoch, da hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold in der Regel nicht erstattet werden.

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Noch größer sind die Versorgungslücken bei Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Implantaten. Hier zahlt die gesetzliche Kasse nur den sogenannten befundbezogenen Festzuschuss, der maximal 60–75 % der Kosten deckt, je nachdem wie gut die Vorsorge über ein lückenloses Bonusheft nachgewiesen werden kann. Wer eine ästhetisch ansprechende und langlebige Lösung möchte, muss diese aus eigener Tasche zahlen.

GKV-Leistungslücken bei der Zahnversorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur das medizinisch Notwendige – wer eine bessere Versorgung wünscht, wird oft zum Selbstzahler. Typische Lücken sind:

  • Hochwertige Füllungen: Bei Komposit, Keramik oder Gold verbleibt meist ein hoher Eigenanteil
  • Zahnersatz: Implantate, Brücken oder Vollkeramik-Kronen werden nur teilweise bezuschusst
  • Professionelle Zahnreinigung: Einzelne Kassen übernehmen die Kosten komplett, meist gibt es nur einen Zuschuss
  • Kieferorthopädie für Erwachsene: In der Regel keine Erstattung, selbst bei medizinischer Notwendigkeit

Eine Zahnzusatzversicherung fängt die Kosten auf und ermöglicht eine optimale Versorgung, ohne dass das Haushaltsbudget zu sehr belastet wird.

Infografik: Arten von Zahnersatz

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Je nach Tarif können folgende Leistungen abgesichert werden:

  • Erstattung für Zahnersatz: Kostenübernahme für Kronen, Brücken, Implantate oder Veneers
  • Zahnbehandlungen: Zuschüsse für hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontose-Therapien
  • Professionelle Zahnreinigung: Je nach Tarif mehrmals im Jahr erstattungsfähig
  • Kieferorthopädie: Kostenübernahme für Erwachsene und Kinder über den GKV-Zuschuss hinaus
  • Bleaching und ästhetische Maßnahmen: Manche Tarife bieten Zuschüsse für Zahnaufhellung oder unsichtbare Zahnspangen

Vorsorge für bessere Versorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Basisversorgung – wer eine höhere Qualität und ästhetische Lösungen möchte, profitiert von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Diese reduziert hohe Eigenkosten und ermöglicht eine Rundum-Versorgung für gesunde Zähne.


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