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Entscheider News 2025 Ausgabe 2

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Wie Entscheider Haftungsrisiken effektiv managen

Absicherung von Haftungsrisiken

In Deutschland haftet jedes Unternehmen für Schäden, die durch Fehler seiner Mitarbeitenden entstehen. Entscheidungsträger können jedoch auch persönlich haftbar gemacht werden – und zwar unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen großen und kleinen Betrieben (Stichwort: Organhaftung). Und was nicht alle wissen: Auch GmbH-Geschäftsführer müssen unter Umständen persönlich für die Folgekosten von betrieblichen Fehlern geradestehen.

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Cybercrime setzt Unternehmen besonders zu

Aktuell steht besonders der komplexe Bereich der Cyber-Risiken im Fokus. Hintergrund: „Von dem Gesamtschaden in Höhe von 266,6 Milliarden Euro, den die von Diebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffenen deutschen Unternehmen in den letzten zwölf Monaten gemeldet haben, sind 67 Prozent (178,6 Milliarden Euro) auf Cyber-Attacken zurückzuführen“, so eine Meldung des Portals statista.de.

Zur wachsenden Bedrohung durch Cyberrisiken zählen auch die dadurch entstanden Schäden an Dritten, wie beispielsweise Datenschutzverletzungen bei der Freisetzung vertraulicher Kundendaten. Angesichts der wachsenden Bedrohung ist eine umfassende Absicherung notwendig, die unterschiedliche Schutzmaßnahmen miteinander kombiniert. So schützt eine Cyber-Versicherung unter anderem gegen die Folgen von Hackerangriffen auf IT-Systeme. Handelt es sich um betrügerische Handlungen über das Internet oder per E-Mail hilft eine Vertrauensschadensversicherung. „Essenziell ist zudem eine leistungsstarke D&O-Versicherung. Denn was viele nicht wissen: Mitglieder der Geschäftsleitung haften nicht nur für die professionelle Organisation, Überwachung und regelmäßige Kontrolle des Cyber- und IT-Schutzes, sondern z.B. auch bei Datenschutzverstößen mit ihrem gesamten Privatvermögen - auch bei der GmbH!“, erklärt Gerhard Martin Schiel, Prokurist und D&O-Experte der R+V-Versicherung.

Ist Ihr Risikomanagement auf aktuellem Stand?

Grundsätzlich trägt jeder Betrieb, ob groß oder klein, eine breite unternehmerische Verantwortung. Sie erstreckt sich auf so vielfältige Bereiche wie Betriebsstätten, Produkte oder auch den Umweltschutz. Ein quantitativ höherer Versicherungsbedarf ergibt sich nach Einschätzung von Fachleuten aktuell etwa aus staatlicher Regulatorik wie der Anhebung von Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen sowie durch veränderte Risiken im Zuge neuer Klimaschutzgesetze.

„Vor diesem Hintergrund muss das eigene Risikomanagement immer wieder auf den Prüfstand“, empfiehlt R+V-Experte Gerhard Martin Schiel. Für Entscheidungsträger bestehen besonders gravierende Risiken, die ergänzend zu den bestehenden Unternehmenspolicen unbedingt abgesichert werden sollten. Das gilt für alle Mitglieder von Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrats- und Beiratsgremien.  Zu den wichtigsten Versicherungen zählt neben der bereits erwähnten D&O-Versicherung eine spezielle Straf-Rechtsschutzversicherung, die auch umfangreiche strafrechtliche Verantwortung jenseits gängiger Deckungen von Unternehmensrechtsschutzversicherungen absichert.


Absicherung von Haftungsrisiken ist essentiell für jedes Unternehmen

Ob Ihr Unternehmen oder Sie als Manager richtig abgesichert sind, sollten wir gemeinsam klären!

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